Grundordnung steht für: die Satzung, in der eine Hochschule ergänzend zum Landesrecht die Rechte und Pflichten der Mitglieder und Angehörigen der Gremien sowie die Verfahrensgrundsätze für die zentralen Organe und Fachbereiche regelt
die Verfassungsordnung eines Staates oder eines Staatenbundes, vgl. freiheitliche demokratische Grundordnung
in vielen evangelischen Landeskirchen und der Evangelischen Kirche in Deutschland die Kirchenverfassung