Produkte und Publikationen werden gegen eine Schutzgebühr und nicht gegen einen regulären Kaufpreis abgegeben, wenn der Produzent oder Händler keinen marktüblichen Preis dafür erheben möchte. Die Schutzgebühr ist nicht kostendeckend. Sie ist eine Alternative zur kostenlosen Abgabe und gibt dem ansonsten zu verschenkenden Kaufgegenstand einen gewissen Wert. Mit der Erhebung einer Schutzgebühr kann man sicherstellen, dass nur Personen, die ein tieferes Interesse an einer Sache haben, diese anfordern. Ob die Schutzgebühr denn auch tatsächlich berechnet wird, obliegt der freien Entscheidung des Händlers.