Der wirtschaftliche Geschäftsbetrieb ist ein Begriff aus dem deutschen und österreichischen Steuerrecht. Er ist definiert als selbständige und nachhaltige Tätigkeit, durch die Einnahmen oder andere wirtschaftliche Vorteile erzielt werden und die über den Rahmen einer reinen Vermögensverwaltung hinausgeht. Es ist nicht notwendig, dass eine Gewinnerzielungsabsicht vorliegt.