[1] zur Betreuung und Erziehung von einer fremden Familie aufgenommenes Kind [2] Familie, Verwandtschaftsbezeichnungen : Pflegeeltern, Pflegekind, Pflegemutter
Ein Pflegekind ist ein Kind, das vorübergehend oder dauerhaft nicht bei seinen Herkunftseltern, sondern in einer anderen, mit dem Kind nicht verwandten Familie (Pflegefamilie) lebt und von dieser betreut, jedoch nicht adoptiert wird. Es handelt sich somit um eine Form der stationären Jugendhilfe. Bei den Strukturen für die Unterbringung und Betreuung von Pflegekindern gibt es in Europa große Unterschiede. Außerhalb Europas und Amerikas spielen vor allem informelle Formen von Kindspflegschaften eine wichtige gesellschaftliche Rolle. Im Gegensatz zur Situation von Pflegekindern in Deutschland muss hierbei keine akute Notlage bzw. Kindeswohlgefährdung auf Seiten der Kinder bestehen. Die meisten Pflegekinder in Deutschland hatten vor der Fremdunterbringung Gefährdungserlebnisse, denen mit ambulanten Hilfen nicht begegnet werden konnte. Verlässt ein Pflegekind die Pflegefamilie, wird es als sogenannter Care Leaver bezeichnet.
|
|
Wort | Synonyme |
Pflegekind | Pflegling |
Pflegekind | Ziehkind 1 |
Pflegekind | Stiefkind |
Bedeutung | Deutsch | Übersetzung | Sprache | Artikel | Aussprache |
---|---|---|---|---|---|
1 | Pflegekind | foster child | en | ||
Pflegekind | foster-child | en | |||
Pflegekinder | foster-children | en |