[1] Unternehmertum : Bareinlage, Beteiligungskapital, Sacheinlage [2] : Stammkapital bezeichnet die Summe der von den Gesellschaftern zu leistenden Einlagen bei einer GmbH, die im Gesellschaftsvertrag vereinbart wird.
Stammkapital bezeichnet die Summe der von den Gesellschaftern zu leistenden Einlagen bei einer GmbH, die im Gesellschaftsvertrag vereinbart wird. In Höhe des Stammkapitals unterliegen die Gesellschafter zum Schutz der Gläubiger besonderen Pflichten der Aufbringung und Erhaltung des Gesellschaftsvermögens.