[1] : Gefährdungshaftung ist die Haftung für Schäden, die sich aus einer erlaubten Gefahr ergeben. Im Unterschied zur Haftpflicht wegen unerlaubter Handlung kommt es bei einer Gefährdungshaftung auf die Widerrechtlichkeit der Handlung oder ein Verschulden des S
Gefährdungshaftung ist die Haftung für Schäden, die sich aus einer erlaubten Gefahr ergeben. Im Unterschied zur Haftpflicht wegen unerlaubter Handlung kommt es bei einer Gefährdungshaftung auf die Widerrechtlichkeit der Handlung oder ein Verschulden des Schädigers nicht an.