Taubblindheit ist eine komplexe Sinnesbehinderung, bei der Gehörlosigkeit und Blindheit zusammen auftreten. Der Begriff bezieht sich in der Regel nicht nur auf den vollständigen Ausfall des Hör- und Sehvermögens, sondern auch auf die viel häufigere Kombination mehr oder weniger starker Hör- und Sehschädigungen. Zentrale Probleme der betroffenen Menschen sind zum einen Mobilität und räumliche Orientierung, zum anderen die Kommunikation, die mithilfe einer Vielzahl unterschiedlicher Kommunikationssysteme ermöglicht wird. Aus diesen Problemen erwachsen eigene, über die Blinder und Gehörloser hinausgehende Bedürfnisse.
Taubblindheit ist eine Behinderung, die eigenständige Merkmale aufweist. Die Betroffenen können im Gegensatz zu blinden oder gehörlosen Menschen die Funktionseinschränkung eines Fernsinnes (Sehen/Hören) nicht durch den jeweils anderen Sinn ausgleichen. Sie sind auf bedarfsgerechte und dauerhafte Unterstützung und Assistenz angewiesen, um selbstbestimmt leben und an der Gesellschaft teilhaben zu können.