Eine Teilungsanordnung kann nach § 2048 BGB vom Erblasser im Testament verfügt werden, wenn mehrere Personen Erben werden. Mit der Teilungsanordnung trifft der Erblasser im Testament oder Erbvertrag eine Anordnung, wie ein oder mehrere Nachlassgegenstände bei der Auseinandersetzung unter den Miterben verteilt werden sollen.