Der Begriff Verweildauer wird im Gesundheitswesen gebraucht. Er gibt die Zeit an, die ein Patient in einem Krankenhaus stationär behandelt wird. Die Definition der Verweildauer gemäß § 1 Abs. 7 Verordnung zum Fallpauschalensystem für Krankenhäuser (KFPV) ist: Maßgeblich … ist die Zahl der Belegungstage. Belegungstage sind der Aufnahmetag sowie jeder weitere Tag des Krankenhausaufenthalts ohne den Verlegungs- oder Entlassungstag … ; wird ein Patient oder eine Patientin am gleichen Tag aufgenommen und verlegt oder entlassen, gilt dieser Tag als Aufnahmetag.