Die Rentenbesteuerung richtet sich nach § 22 EStG. Zu den Sonstigen Einkünften gehören steuerrechtlich Privatrenten, teilweise die Versorgungssysteme der betrieblichen Altersversorgung und die gesetzlichen Renten. Privatrenten werden mit dem Ertragsanteil besteuert. Mit dem Alterseinkünftegesetz wurde die Besteuerung von Renten mit Wirkung ab 2005 geändert. Die Besteuerung der Beamtenpensionen erfolgt nach § 19 EStG.