Schönheitsreparatur ist ein Ausdruck im deutschen Mietrecht für bestimmte, rein dekorative Arbeiten, die an einer vermieteten Wohnung oder einem vermieteten Geschäftsraum zur Verbesserung des Aussehens des Raumes und zur Behebung von oberflächlichen Schäden vorgenommen werden. Um eine Reparatur im eigentlichen Sinne handelt es sich nicht. Im Rechtsstreit ist häufig fraglich, ob diese Arbeit erforderlich ist und, falls ja, wer sie durchführen muss: der Mieter oder der Vermieter.