Die Begriffe Kapazitätsreserve, Netzreserve und Sicherheitsbereitschaft beschreiben drei Konzepte aus dem zum 31. Juli 2016 in Kraft getretenen Gesetz zur Weiterentwicklung des Strommarktes (Strommarktgesetz). Häufig werden diese Begriffe in den Medien und gelegentlich auch von offizieller Seite miteinander verwechselt und vermischt.