[1] Richter, Anwalt : Amtsgerichtsdirektor, Amtsrichter, Arbeitsrichter
Einzelrichter bezeichnet einen Richter, der allein, also ohne beisitzende Berufsrichter oder ehrenamtliche Richter über einen Fall entscheidet, das jeweilige Gericht also allein verkörpert. Das Gegenstück zum Einzelrichter ist das Kollegialgericht, in dem mehrere Richter gemeinsam entscheiden.