[1] Richter, Anwalt : Antragsgegner, Anzeigeerstatter, Assessor
Als Strafverfolgung wird die gesamte Tätigkeit des Staates zur Verfolgung von Straftaten bezeichnet. Die Strafverfolgung wird zuvor durch die Strafverfolgungsbehörden wie beispielsweise die Staatsanwaltschaft und ihre Ermittlungspersonen während des Ermittlungsverfahrens durchgeführt. Abschließend wird die Strafverfolgung durch Gerichte bewertet und erfährt hierbei ihren Abschluss im Gerichtsverfahren.