- [WIKI] Als Konzern (von lat. concernere „(ver-)mischen“) bezeichnet man den Zusammenschluss eines herrschenden und eines oder mehrerer abhängiger Unternehmen zu einer wirtschaftlichen Einheit unter der Leitung des herrschenden Unternehmens, wobei jedes Unternehmen einen eigenen Jahresabschluss erstellt. Dafür geben die einzelnen Unternehmen ihre wirtschaftliche und finanzielle Unabhängigkeit auf, rechtlich bleiben die Unternehmen selbständig. Die dabei verbundenen Unternehmen nennt man Konzernu...
Konzernherr Aydin Doğan kämpft in seiner Mediensparte nicht nur mit sinkenden Werbeeinnahmen.
Denn der silberhaarige, zur Besserwisserei neigende Senior wirkt so gar nicht wie ein brillanter Konzernherr.
Der Konzernherr aus dem Salzburgischen erklärt den Titelkampf seiner mittlerweile mehr verfeindeten denn befreundeten Fahrer zur Geschmacksfrage: Mit Jung-Siegfried (Vettel) oder Winnetou (Webber) den Krieg zu gewinnen, ist ihm letztlich egal.
Das kann nur damit zusammenhängen, daß diese Gesellschaftsorgane genau das getan haben, was Gegenstand der „Finanzmarktpolitik“ des Bundes, der auch als Konzernherr (über die KfW) bei der IKB das Sagen hatte, gewesen ist.
Denn der Konzernherr Bauer hat sein Imperium, das Blätter wie die Teenie-Zeitschrift »Bravo« und etliche TV-Zeitungen herausgibt, in zahlreiche, scheinbar selbstständige KGs aufgeteilt.
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FAQ
rcolop0Wie lautet der Artikel für Konzernherr? der
sanina16Wie ist die Silbentrennung von 'Konzernherr'? Kon•zern•herr