[1] Vor Gericht : Anfechtung, Appellation, Berufung
Ein Rechtsbehelf ist ein in einem Verfahren rechtlich zugelassenes Gesuch, mit dem eine behördliche oder gerichtliche Entscheidung angefochten werden darf, damit diese aufgehoben oder geändert wird.
Wort | Synonyme |
Rechtsbehelf | Rechtsmittel |
Rechtsbehelf | Abhilfe |