[1] der Lösungsvorschlag der Person, die zwischen zwei sich streitenden Parteien vermittelt beziehungsweise schlichtet
Eine Schlichtung ist die außergerichtliche Beilegung eines Rechtsstreites zwischen streitenden Parteien durch einen von einer neutralen Instanz vorgeschlagenen Kompromiss, der von den Parteien akzeptiert wird.
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Bedeutung | Deutsch | Übersetzung | Sprache | Artikel | Aussprache |
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1 | Schlichterspruch | arbitrator’s award | en |