Der Verwahrungsbruch ist ein Straftatbestand des deutschen Strafrechts. Gesetzlich geregelt ist der Verwahrungsbruch in § 133 StGB geregelt und gehört somit zu den Straftaten gegen die öffentliche Ordnung. Aufgrund der Strafandrohung - Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe - handelt es sich bei dem Delikt um ein Vergehen.