[1] Militär: Kampfeinheit von Jägern, meist von Scharfschützen
Jäger steht in deutschsprachigen Streitkräften für „mit der Büchse bewaffnete, vorwiegend zum Einsatz im zerstreuten Gefecht bestimmte Truppengattung der Infanterie“. Sie wurde 1631 in der Landgrafschaft Hessen-Kassel aus ausgebildeten Berufsjägern und Förstern erstmals aufgestellt. Später wurden auch in anderen deutschen Armeen ähnliche Truppenteile errichtet. Die im jagdlichen und forstlichen Berufsleben bereits selbständig handelnden Jäger konnten im Rahmen einer Auftragstaktik selbständig und ohne direkten Kontakt zur Führung operieren und wurden oft beruflich nach ihrer Dienstzeit mit entsprechenden Stellen im Forstwesen versorgt. Sie verfügten berufsbedingt über bessere Schießfertigkeiten und auch ausgeprägtere Fähigkeiten zur Orientierung im und Ausnutzung von Gelände, was im Schützengefecht sowie im Vorposten- und Erkundungsdienst von Vorteil war.
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