Vom 1. April 1925 an waren anschriftlose unverschlossene Massendrucksachen (Wurfsendungen), die an beliebige Gattungen von Empfängern, z. B. sämtliche Haushaltungen, offenen Geschäfte, bestimmte Berufsklassen, ausgehändigt werden sollen, unter bestimmten Bedingungen versuchsweise zur Verteilung durch die Post zugelassen.