Als verbindlicher Mindestumtausch wurde die Verpflichtung für Besucher der DDR bezeichnet, einen bestimmten Betrag bei der Einreise in Mark der DDR zum offiziellen Kurs umzutauschen. Diese Regelung der Devisenverkehrsbeschränkung wurde am 1. Dezember 1964 eingeführt. Der umzutauschende Betrag änderte sich mehrmals. Nach der Wende wurde der Mindestumtausch am 24. Dezember 1989 wieder abgeschafft. Insgesamt erzielte die DDR-Regierung mit dieser Maßnahme Einnahmen von 4,5 Milliarden DM. Hintergrund war, dass insbesondere bei Tagesbesuchen und bei Verwandtenbesuchen aufgrund der Mangelwirtschaft der DDR keine Möglichkeit bestand, die zwangsweise umgetauschten Beträge auszugeben.