Als Personalhoheit bezeichnet man die Herrschaftsmacht des Staates über seine Staatsangehörigen unabhängig von deren Aufenthaltsort. Personalhoheit ergibt sich, wenn die Staatsgewalt mit dem Staatsvolk in Beziehung gesetzt wird. Demnach übt die Bundesrepublik Deutschland über alle deutschen Staatsangehörigen Staatsgewalt aus, d. h. die Bundesrepublik hat Hoheitsmacht über das deutsche Staatsvolk.