[1] Verbindung von verschiedenen (freiberuflich tätigen) Personen oder Firmen zum Betrieb eines gemeinsamen Büros [2] : Die Bürogemeinschaft ist ein Zusammenschluss von Mitgliedern eines in einem Büro ausgeübten Berufes zum Arbeiten in gemeinsamen Büroräumen.
Die Bürogemeinschaft ist ein Zusammenschluss von Mitgliedern eines in einem Büro ausgeübten Berufes zum Arbeiten in gemeinsamen Büroräumen. Die Mitglieder dieser Bürogemeinschaft benutzen gemeinsam die Räume und ggf. das Personal des Büros zu ihrer jeweils selbständigen Berufsausübung.
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