Die Promotion ist die Verleihung des akademischen Grades eines Doktors oder einer Doktorin in einem bestimmten Studienfach und in Form einer Promotionsurkunde. Sie gilt als Nachweis der Befähigung zu besonders vertiefter wissenschaftlicher Arbeit und beruht auf einer selbstständig verfassten wissenschaftlichen Arbeit, der Dissertation, sowie einer mündlichen Prüfung. Das Promotionsrecht besitzen Universitäten und ihnen statusmäßig gleichgestellte Hochschulen sowie forschungsstarke deutsche Hochschulen für Angewandte Wissenschaften in Hessen.