[1] : Eine Sonderabgabe ist eine außersteuerliche Abgabe und Oberbegriff für ein breites Spektrum diverser öffentlicher Abgaben. Eine allgemeine Definition lässt sich daher nicht formulieren.
Eine Sonderabgabe ist eine außersteuerliche Abgabe und Oberbegriff für ein breites Spektrum diverser öffentlicher Abgaben. Eine allgemeine Definition lässt sich daher nicht formulieren.