Quersubventionierung nennt man die Unterstützung eines mit Betriebsverlust arbeitenden Unternehmens, Betriebsteils oder Produktes durch einen anderen Betriebsteil oder ein anderes Unternehmen im Konzern unter Einsatz des von letzterem erzielten Betriebsüberschusses. Sie kommt häufig bei öffentlichen Unternehmen und regulierten Monopolbetrieben vor.