Staatsmonopol bedeutet, dass ein Staat oder eine andere Gebietskörperschaft als alleiniger Anbieter eines Produktes oder einer Dienstleistung auftritt, es handelt sich also normalerweise um ein Anbieter-Monopol. Staatsmonopole sind meist gesetzlich geregelt, können aber auch entstehen, wenn andere Anbieter kein Interesse am Verkauf des Produktes haben oder nicht konkurrenzfähig wären.