Der Gegenvormund ist eine spezielle Form der gesetzlichen Vertretung, die der Kontrolle des eigentlich bestellten Vormundes im Bereich der Vermögenssorge dient. Der Gegenvormund hat Kontroll- und Überwachungspflichten und entlastet dadurch das Familiengericht bzw. das Betreuungsgericht. Im Bereich der Betreuung Volljähriger wird die Funktion Gegenbetreuer genannt.
|
|