Unter dem Begriff Flurzwang verstand man eine Vereinbarung oder auch eine erzwungene Vorschrift entweder seitens der Gemeinde, der Gesamtheit der Besitzer oder des jeweiligen Grundherrn für das Bearbeiten der einzelnen Flurstücke innerhalb der Dreifelderwirtschaft und bestimmte, welche Felder und wie diese anzubauen, und welche brach zu legen seien. Der Flurzwang galt vom Spätmittelalter bis etwa zur Mitte des 19. Jahrhunderts, örtlich auch sehr viel länger. Er war eine Reaktion auf die Folgen der Realteilung, der Zerstreuung des Grundbesitzes über die gesamte Feldmark, die Gemengelage. Mehr lesen