Als Rauschtrinken wird eine Form des Alkoholmissbrauchs bezeichnet, wobei sehr viel Alkohol in kurzer Zeit getrunken wird, um einen veränderten Bewusstseinszustand (Rausch) herbeizuführen, um beschwipst oder angeheitert zu sein. Dabei wird in der Regel eine konsumierte Menge von 5 oder mehr Standardglas unterstellt, weil hier ein gewisser Grad an Alkoholvergiftung wahrscheinlich ist. Diese Definition geht auf Wechsler et al. aus dem Jahr 1994 zurück, die Rauschtrinken als „Konsum von mindestens 5 Glas Alkohol pro Trinkgelegenheit“ definierten, wobei eine Glaseinheit mit 0,12 Liter Wein, 0,36 Liter Bier oder 0,04 Liter Spirituosen quantifiziert wurde, was dem Konsum von mindestens 0,6 Liter Wein, 1,8 Liter Bier oder 0,2 Liter Spirituosen pro Trinkgelegenheit entspricht. Seit 2004 gibt es in der Alkoholepidemiologie eine weitere Definition von Rauschtrinken im Sinne von „Konsum jener Menge Alkohol, die eine Blutalkoholkonzentration von mindestens 0,8 Promille bewirkt“. Im öffentlichen Diskurs und in den Medien wird „Komasaufen“ meist mit „exzessivem Alkoholkonsum“, oft auch „mit dem erklärten Ziel, betrunken zu werden“, gleichgesetzt, also mit „bewusstem Rauschtrinken“, „Wetttrinken“ oder „Kampftrinken“, und bezieht sich vor allem auf den Alkoholmissbrauch unter Jugendlichen.