[1] Biologie: Eigenschaft eines Stoffes (Mutagen), im Erbmaterial eines Organismus Veränderungen (Mutationen) auslösen zu können
Mutagene sind äußere Einwirkungen, die Genmutationen oder Chromosomenaberrationen auslösen, also das Erbgut eines Organismus verändern. Hierbei unterscheidet man physikalische Mutagene wie Strahlung und hohe Temperaturen sowie chemische Mutagene wie z. B. Nitrosamine und polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe. Die Eigenschaft, Mutationen auszulösen, wird als Mutagenität bezeichnet, teilweise mit Bezug auf ein Organ wie z. B. Keimzellmutagenität.
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