Die Reichsacht war eine im Mittelalter vom König beziehungsweise vom Kaiser, in der Frühen Neuzeit vom König oder vom Kaiser unter Mitwirkung der Reichsgerichte und der Kurfürsten verhängte Ächtung vor allem bei Ladungs- oder Urteilsungehorsamkeit, die sich auf das ganze Gebiet des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation erstreckte.