Gewerbefreiheit, auch als freies Unternehmertum bezeichnet, ist die grundsätzliche Freiheit für jedermann, sich gewerblich zu betätigen. Sie ergibt sich als praktische Konsequenz aus dem Grundmotiv der allgemeinen Berufsfreiheit. Die Gewerbefreiheit ist daher die zentrale Forderung des klassischen Liberalismus gegenüber den Restriktionen des Zunftwesens und der Ständegesellschaft. Seit der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts gehört sie zu den wirtschaftlichen Grundrechten und hat in zahlreichen Verfassungen Niederschlag gefunden. Bereits während der Französischen Revolution proklamiert, wurde die Gewerbefreiheit 1810, als Hauptbestandteil der Stein-Hardenbergschen Reformen, in Preußen eingeführt.
Wort | Synonyme |
Gewerbefreiheit | freies Unternehmertum |