Ein Schupflehen war im Lehnswesen besonders Oberdeutschlands ein Lehen, das nur auf Lebenszeiten verliehen wurde und aus dessen Besitz die Erben nach dem Tode des Lehnsmannes gleichsam „geschupft“ wurden. Es war somit gleichzusetzen mit den Begriffen: Fallgut, Falllehen, leibfälliges Lehen, Feudum mobile.