[1] Vor Gericht : Aktenlage, Aktenzeichen, Anwaltszwang
Die Beweissicherung ist im Strafprozess sowie im Bußgeldverfahren die Sicherung von Beweismitteln sächlicher und personeller Art im Ermittlungsverfahren. Dies ist Aufgabe der Strafverfolgungsbehörden, nämlich Aufgabe der Polizei und der Staatsanwaltschaft. Die Beweissicherung hat die Sicherung des Verfahrens zum Ziel und soll eine schlüssige Beweiskette für das Gericht bieten.