[1] Vor Gericht : Berufungsurteil, Eilentscheidung, Einzelfallentscheidung [2] Kompromiss : Abfindung, Ablöse, Ablösesumme
Die Schiedsgerichtsbarkeit ist ein juristisches Mittel zur Streitbeilegung im Rahmen von Schiedsverfahren. Bei Schiedsgerichten handelt es sich um nicht-staatliche Gerichte, die allein aufgrund einer Abrede der jeweiligen Streitparteien zusammentreten und als Schiedssprüche bezeichnete Urteile aussprechen. Die Abrede erfolgt im Allgemeinen in Form eines Vertrags zwischen den Parteien, der Schiedsvereinbarung. Der Schiedsspruch ist für die Parteien in der Regel rechtlich bindend und kann vor staatlichen Gerichten für vollstreckbar erklärt werden.
Wort | Synonyme |
Schiedsspruch | Urteil |
Schiedsspruch | Urteilsfällung |
Schiedsspruch | Richterspruch |
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Schiedsspruch | Rechtsspruch |
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