Der Charterflug ist im Gegensatz zum Linienflug eine nur gelegentlich oder zu bestimmten Anlässen betriebene Beförderung von Personen und Gütern zu einem vom Auftraggeber bestimmten Zielort. Im internationalen Luftrecht wird der Charterflug Non-Scheduled Traffic genannt. Der Begriff Charterverkehr ist vor allem im Flugverkehr üblich; die Entsprechung im Güterseeverkehr wird meist als Trampschifffahrt bezeichnet.
Wort | Synonyme |
Charterflug | Anforderungsverkehr |
Charterflug | Orderverkehr |
Charterflug | Bedarfsflug |