immediat steht für: rechtssprachlich „in Zuständigkeit einer höheren Instanz“:
Immediatrecht war das unmittelbare Zugangs- und Vortragsrecht beim Monarchen
Reichsunmittelbarkeit als Begriff für das Rechtsverhältnis nicht der Landeshoheit eines Fürsten, sondern nur Kaiser und Reich unterstehender Personen und Institutionen
ein römisch-katholisches Bistum oder Quasi-Bistum, das keiner Metropolie bzw. keinem Erzbistum, sondern unmittelbar dem Heiligen Stuhl in Rom unterstellt ist, siehe Exemtion
ein öffentliches Gebäude mit höchstbehördlichem Rechtsträger, siehe Immediatbau
ein unmittelbar an die höchste Behörde gerichtetes Gesuch, Immediatgesuch, Immediateingabe, Immediatsache
eine Sofortprothese in der Zahnmedizin, siehe Immediatprothese