Unter Negativattest werden in Deutschland verschiedene behördliche Bescheinigungen verstanden.Bescheinigung des Jugendamtes nach § 58a Abs. 2 SGB VIII an die bei der Geburt des Kindes nicht verheiratete Mutter, wenn im sogenannten Sorgeregister beim Geburtsjugendamt des Kindes keine Eintragungen betreffend eine gemeinsame Sorgeberechtigung vorhanden ist.
Bescheinigung einer Gemeinde nach § 24 BauGB, wonach sie das ihr zustehende gesetzliche Vorkaufsrecht bei Grundstücken nicht ausüben wird.
Entscheidung der Kartellbehörde nach § 32c GWB an betroffene Unternehmen, nach der sie von ihren Befugnissen nach den §§ 32 und 32a GWB vorläufig keinen Gebrauch machen wird.
Entscheidung der zuständigen (Aufsichts-) Behörde, dass ein ihr mitgeteiltes Rechtsgeschäft keiner behördlichen Genehmigung bedarf.
Eine Bescheinigung der Agentur für Arbeit, die diese erteilt, wenn ein Insolvenzverwalter eine Massenentlassungsanzeige gem. § 17 KSchG angezeigt hat, obwohl dies gem. § 17 KSchG nicht erforderlich war. Das Negativattest wirkt dann wie eine zum gleichen Zeitpunkt erteilte Zustimmung zur vorzeitigen Entlassung.