Eine Zentrale Dienstvorschrift (ZDv) ist eine interne, übergeordnete Dienstvorschrift des Bundesministeriums der Verteidigung, die für alle Beschäftigten in dessen Geschäftsbereich verbindlich ist. Von den Zentralen Dienstvorschriften abzugrenzen sind einzelne, beispielsweise teilstreitkraftspezifische Dienstvorschriften der Bundeswehr.