Als Höchstspannung werden technisch genutzte elektrische Spannungen im oberen Hochspannungsbereich bezeichnet. In der elektrischen Energietechnik zählen in Deutschland die Spannungsebenen 220 kV und 380 kV zur Höchstspannung. Außerhalb der elektrischen Netze werden Spannungen ab 300 kV (300.000 Volt) als Höchstspannung bezeichnet, wobei dafür kein einheitlicher Grenzwert festgelegt ist. Innerhalb von Normen und Festlegungen zur Anlagensicherheit wird der Begriff der Höchstspannung nicht selbständig betrachtet. Dort ist diese Spannungsebene im Bereich der Hochspannung enthalten, die alle Spannungen über 1 kV umfasst. Möglichst hohe Spannungen werden gewählt, um die Übertragungsverluste bei langen Transportwegen zu minimieren.