[1] amtliche Überprüfung von für den menschlichen Genuss vorgesehenen tierischen Körperteilen [2] umgangssprachlich: Darstellung ungenügend bedeckter (weiblicher) Körper
Mittels Schlachttier- und Fleischuntersuchung, veraltet auch Vieh- und Fleischbeschau, soll sichergestellt werden, dass das Fleisch bestimmter Tierarten als Lebensmittel nur in den Verkehr gelangt, wenn es als tauglich zum Genuss für Menschen beurteilt worden ist. Diese Untersuchung ist ein wesentlicher Bestandteil der Maßnahmen zur Gewährleistung der Fleischhygiene.
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