Leuchtfeuerwärter haben die Aufgabe, das zur Sicherung des Schiffsverkehrs dienende Leuchtfeuer von Sonnenuntergang bis Sonnenaufgang hell und klar brennen zu lassen sowie kleinere Arbeiten am Leuchtturm vorzunehmen. Sie wurden früher und werden umgangssprachlich auch als Leuchtturmwärter bezeichnet.