[1] Existenz, etwas, wirklich : Authentizität, Echtheit, Praxis
Der Tatbestand, auch Tatsächlichkeit, Gegebenheit oder Faktizität, ist ein grundlegender Begriff in der Philosophie und Rechtswissenschaft.
Präzisiert wird er in spezieller Hinsicht: in der Rechtswissenschaft:
als konkreter Lebenssachverhalt (Faktum); der Begriff erklärt sich selbst als „Bestandsaufnahme“ einer Tat im weitesten Sinne, also aller Umstände menschlichen Tuns,
in der Normentheorie als Bestandteil einer Rechtsnorm,
im Verfahrensrecht als Bestandteil eines erstinstanzlichen Urteils, das den Sach- und Streitstand wiedergibt.
in der Philosophie:
als „Tatsächlichkeit in ihrer Gegebenheit“, in ihrer nicht notwendigen Gewordenheit.
bei Martin Heidegger auf die „Faktizität des Daseins“ bezogen, das als Geschichtliches in seine Existenz geworfen wurde. Heidegger bezieht sich hier also darauf, dass der Mensch als kulturelles Wesen durch seine Kulturgeschichte in Denk-, Fühl-, und Wahrnehmungsformen bestimmt sei. Diese seien jedoch im historischen Prozess zufällig und nicht notwendig so gewachsen, wie sie nun faktisch gegeben sind.
Wort | Synonyme |
Tatsächlichkeit | Gegebenheit |
Tatsächlichkeit | Faktizität |
Tatsächlichkeit | Boden der Tatsachen |
Tatsächlichkeit | (harte) Realität |
Tatsächlichkeit | Wirklichkeit |
Tatsächlichkeit | Faktizität |
Tatsächlichkeit | sinnlich erfahrbare Gegenständlichkeit |
Tatsächlichkeit | Fakt |
Tatsächlichkeit | Gewißheit |
Tatsächlichkeit | Tatsache |
Tatsächlichkeit | Faktor |
Tatsächlichkeit | Realität |
Tatsächlichkeit | Wahrheit |
Tatsächlichkeit | Fall |