Kirchenbuße bezeichnet in der alten Kirche öffentlich zu verrichtende Bußwerke, die groben und öffentlichen Sündern auferlegt wurden. Die Bestimmungen darüber rührten teils von Konzilien, teils von Kirchenvätern her und hatten den Zweck, der göttlichen Gerechtigkeit Genüge zu leisten, gegebenes Ärgernis aufzuheben und den Sünder gründlich zu bessern. Der Büßende war während der Bußzeit aus der Kirchengemeinschaft ausgeschlossen und wurde erst nach Ableistung der Strafe wieder aufgenommen.