[1] Gesetz : Gesetzentwurf, Gesetzesantrag, Gesetzesbegründung
Als Initiativrecht bezeichnet man das Recht von Organen eines Staates – in direkten Demokratien auch das Recht der Bürger –, einer Institution der gesetzgebenden Gewalt (Legislative) einen Gesetzentwurf zur Abstimmung vorzulegen.