[1] : Als Zwangsurlaub bezeichnet man einen vom Arbeitgeber, ohne vorherigen Antrag des Arbeitnehmers, verordneten Erholungsurlaub. Im deutschen Recht ist Zwangsurlaub jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig.
Als Zwangsurlaub bezeichnet man einen vom Arbeitgeber, ohne vorherigen Antrag des Arbeitnehmers, verordneten Erholungsurlaub. Im deutschen Recht ist Zwangsurlaub jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig.