[1] : Die Gerechtsame ist eine veraltete Bezeichnung für eine Berechtigung, ein Nutzungsrecht, Privileg oder Vorrecht an etwas. Dieses oder das Wort Gerechtigkeit wurden bis ins 19. Jahrhundert in jenem Sinn verwendet.
Als Gerechtsame, auch Gerechtigkeit, wurde bis in das 19. Jahrhundert das Recht oder Vorrecht, die „Gerechtigkeit“, bezeichnet, mit der man etwas tat, besaß oder nutzte. Nach Adelung ist die Gerechtsame „die in einem Rechte oder Gesetze gegründete Befugniß“.