Eine Außenlandung bezeichnet die Landung eines Luftfahrzeuges außerhalb eines Flugplatzes. Auch eine Landung auf einem Flugplatz außerhalb seiner Betriebszeit gilt als Außenlandung. In Deutschland bedarf nach § 25 Luftverkehrsgesetz (LuftVG) jede Außenlandung einer Genehmigung, davon ausgenommen sind aus Sicherheitsgründen erforderliche Landungen und Landungen von Freiballonen sowie Segelflugzeugen, Hängegleitern und Gleitschirmen auf Überlandflügen.
Um eine Notlandung handelt es sich nur dann, wenn sie aufgrund einer Luftnotlage erfolgt.