Als vermittlungstechnische Leistungsmerkmale oder auch kurz Dienstmerkmale genannt bezeichnet man bei einem öffentlichen Telekommunikationsnetz zusätzlich durch das Netz zur Verfügung gestellte teilnehmerbezogene Dienste, die über den einfachen Verbindungsauf- und -abbau vom Anrufenden, dem sogenannten A-Teilnehmer, zum gerufenen Teilnehmer (B-Teilnehmer) hinausgehen.